Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vollholz Zimmerei GmbH
Wentorf 15
29386 Obernholz
Vertreten durch:
Christoph Köllner, Lukas Heitsch
Kontakt
Telefon: 01751101546
E-Mail: info@vollholz-zimmerei.de
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Vollholz Zimmerei GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber"). Sie dienen der klaren Definition von Rechten und Pflichten beider Parteien und sollen eine reibungslose, faire und transparente Abwicklung aller Bau- und Handwerksaufträge gewährleisten.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Leistungen begonnen wurde.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3.2 Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet und bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4.2 Das Zahlungsziel beträgt 7 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
4.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB berechnet.
4.4 Abschlagszahlungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden.
5. Ausführungsfristen
5.1 Ausführungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
5.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Fristen angemessen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zur Baustelle zu ermöglichen.
6.2 Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig bereit.
7. Abnahme
7.1 Nach Fertigstellung der Leistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
7.2 Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne berechtigten Grund, gilt die Leistung als abgenommen.
8. Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
8.2 Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sofern ein Mangel vorliegt.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
9.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien und Baustoffe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.
11.3 Für Verträge mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Stand: 19.06.2025